Entsprechend der Sektbezeichnungsverordnung, BGBl. II Nr. 30/2022 können Qualitätsschaumweine g.U. und Sekte g.U. der Stufen Sekt Austria g.U., Sekt Austria g.U. Reserve und Sekt Austria g.U. Große Reserve zur Verkehrsfähigkeitsprüfung im Bundesamt für Weinbau in Eisenstadt oder in den vier Außenstellen in Krems, Retz, Poysdorf und Silberberg eingereicht werden. Dem Antrag sind vier Proben anzuschließen. Das Antragsformular können Sie hier herunterladen. Nach der positiven sensorischen und analytischen Prüfung wird die Verkehrsfähigkeit des eingereichten Sektes bzw. Qualitätsschaumweines durch Bescheid festgestellt und eine staatliche Prüfnummer vergeben. Als Qualitätszeichen darf die Nummer am Etikett angegeben werden. 

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Abgabefristen:

Amtliche Sektprüfung g.U.

für die (analytische und organoleptische) Prüfung von österreichischem Sekt mit geschütztem Ursprung und geprüfter Qualität (Sekt Austria g.U., Sekt Austria g.U. Reserve und Sekt Austria g.U. Große Reserve). 

Die zu prüfenden Proben müssen bis zum Terminschluss in Eisenstadt eingelangt sein.

Antrag auf Festellung der Verkehrsfähigkeit von Sekt (PDF 321 KB)

Terminschluss für die Einreichung: 

  • Freitag, 10. Oktober 2025
  • Freitag,   7. November 2025
  • Freitag,   5. Dezember 2025

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Claudia HUBER
T +43 (0)2682 65905

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Mag. Klaus MRACEK
T +43 (0)2682 65905

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ADir. Johannes PIRIBAUER
T +43 (0)2682 65905

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