Entsprechend der Sektbezeichnungsverordnung, BGBl. II Nr. 30/2022 können Qualitätsschaumweine g.U. und Sekte g.U. der Stufen Sekt Austria g.U., Sekt Austria g.U. Reserve und Sekt Austria g.U. Große Reserve zur Verkehrsfähigkeitsprüfung im Bundesamt für Weinbau in Eisenstadt oder in den vier Außenstellen in Krems, Retz, Poysdorf und Silberberg eingereicht werden. Dem Antrag sind vier Proben anzuschließen. Das Antragsformular können Sie hier herunterladen.
Nach der positiven sensorischen und analytischen Prüfung wird die Verkehrsfähigkeit des eingereichten Sektes bzw. Qualitätsschaumweines durch Bescheid festgestellt und eine staatliche Prüfnummer vergeben. Als Qualitätszeichen darf die Nummer am Etikett angegeben werden.

 

Hier finden Sie die Termine für die Sekteinreichung