1. Was ist die Staatliche Prüfnummer?

Die staatliche Prüfnummer ist ein gesetzliches Zeichen zur Kennzeichnung von österreichischem Qualitätswein. Sie wird durch Bescheid vom Bundesamt für Weinbau zuerkannt und besteht aus einem Buchstaben und einem maximal achtstelligen Zahlencode. Die staatliche Prüfnummer muss gemeinsam mit den weiteren Pflichtangaben am Flaschenetikett angegeben werden.

 

2. Welche Behörde ist für das staatliche Prüfnummernverfahren zuständig?

Das Bundesamt für Weinbau ist mit der Durchführung  der chemischen und sensorischen Prüfung einschließlich der Bescheidausfertigung  beauftragt.

 

3. Wo hat das Bundesamt für Weinbau seinen Sitz?

Die Direktion des Bundesamtes für Weinbau befindet sich in Eisenstadt.
Zum  Bundesamt  gehören  4 Standorte in den Weinbaugebieten Niederösterreich (Krems, Poysdorf und Retz) und  der Steiermark (Leibnitz/Silberberg).

 

4. Wie ist Österreichischer Qualitätswein definiert?

Österreichischer Qualitätswein wird durch das  EU Weinrecht und das Österreichische Weingesetz definiert.
Die  wichtigsten Kriterien sind:  
Rebsortenbeschränkung durch die Qualitätsweinrebsortenverordnung
Hektarhöchstertrag  
Unterschiedliche Mindestmostgewichtsanforderungen bei Qualitätswein und Prädikatswein.
Unterschiedliche Mindestalkoholgehalte bei Qualitätswein und Prädikatswein.
Höchstgrenzen für den Gesamtalkoholgehalt  bei Aufbesserung.
Mindestgehalt an titrierbarer Gesamtsäure
Obergrenzen für den Gehalt an freier und gesamter schwefeliger Säure.
Obergrenzen für den Gehalt an flüchtiger Säure.

 

5. Wie ist der Prüfnummerncode aufgebaut?

An  1. Stelle des Codes steht ein Buchstabe für die jeweilige Einreichstelle. (E=Eisenstadt, F= Krems; K=Klosterneuburg, P= Poysdorf, R=Retz, S= Silberberg und N = Netz (elektronische Prüfnummernanträge). Dann erfolgt eine maximal 5 stellige Einreichzahl. Die letzten beiden Zahlen kennzeichnen das Einreichjahr z.B.: E 10523/11.

 

6. Wie beantragt  man die  staatliche Prüfnummer?

Bei einer der Einreichstellen des BAWB muss der Antrag zur Erteilung der staatlichen Prüfnummer gestellt werden. Der Antrag ist entsprechend den Erläuterungen des  Beiblattes auszufüllen. Gleichzeitig  müssen  mind. 3 Flaschen (0,75l) vom zu prüfenden Wein beigebracht werden. (Bei anderen Flaschengrößen beträgt das Mindestvolumen insgesamt  2 l Wein). Jeder Antragsteller hat das Recht  auf die Versiegelung einer  4. Probenflasche, die er zur Aufbewahrung wieder mitnimmt.

 

7. Was ist eine Online-Einreichung?

Ein Onlineantrag kann nur dann gestellt werden wenn über das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft ein Zugang zur Wein-Online Datenbank des LFRZ (Landwirtschaftliches Rechenzentrum)  beantragt wird. Internetseite: Wein - ONLINE, bml.gv.at  In der Menüleiste findet sich der Menüpunkt FORMULARE.  Erst nach dem Ausfüllen dieses Formulars erhält man vom BML einen Zugangscode für die Wein-Online Datenbank zugeteilt.
Der Online -Prüfnummernantrag muss am PC ausgefüllt werden. Die Onlineprüfnummer wird computerunterstützt zugeteilt. Der Kennbuchstabe ist ein N. Innerhalb von 3 Wochen muss der bezughabende Wein in einer der Einreichstellen abgegeben werden damit der Antrag nicht automatisch storniert wird.

 

8. Wie lange muss man auf die Bescheidzustellung warten?

Innerhalb von 5 Wochen muss ein Bescheid ausgefertigt sein.

 

9. Gibt es die Möglichkeit gegen einen negativen Bescheid Beschwerde zu erheben?

Ab der Bescheidzustellung kann innerhalb von vier Wochen das Rechtsmittel der Beschwerde erhoben werden. Sie ist beim Bundesamt für Weinbau in Eisenstadt (juridisch administrativer Dienst) schriftlich einzubringen.