Entsprechend der Obstweinverordnung, BGBl. II Nr. 18/2014, i.d.g.F. können Qualitätsobstweine zur staatlichen Prüfung im Bundesamt für Weinbau in Eisenstadt oder in den vier Außenstellen in Krems, Retz, Poysdorf und Silberberg eingereicht werden. Bei Übermittlung der Proben mittels Paketdienst legen Sie bitte den ausgefüllten Antrag dem Paket bei. Das Antragsformular können Sie hier herunterladen.
Nach der positiven sensorischen und analytischen Prüfung wird die staatliche Prüfnummer durch Bescheid erteilt. Als Qualitätszeichen darf die Nummer am Etikett angegeben werden.
 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Name Telefon E-Mail
Claudia HUBER T +43 (0)2682 65905
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Mag. Klaus MRACEK T +43 (0)2682 65905
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ADir. Johannes PIRIBAUER T +43 (0)2682 65905
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1. Was ist die Staatliche Prüfnummer?

Die staatliche Prüfnummer ist ein gesetzliches Zeichen zur Kennzeichnung von österreichischem Qualitätswein. Sie wird durch Bescheid vom Bundesamt für Weinbau zuerkannt und besteht aus einem Buchstaben und einem maximal achtstelligen Zahlencode. Die staatliche Prüfnummer muss gemeinsam mit den weiteren Pflichtangaben am Flaschenetikett angegeben werden.

 

2. Welche Behörde ist für das staatliche Prüfnummernverfahren zuständig?

Das Bundesamt für Weinbau ist mit der Durchführung  der chemischen und sensorischen Prüfung einschließlich der Bescheidausfertigung  beauftragt.

 

3. Wo hat das Bundesamt für Weinbau seinen Sitz?

Die Direktion des Bundesamtes für Weinbau befindet sich in Eisenstadt.
Zum  Bundesamt  gehören  4 Standorte in den Weinbaugebieten Niederösterreich (Krems, Poysdorf und Retz) und  der Steiermark (Leibnitz/Silberberg).

 

4. Wie ist Österreichischer Qualitätswein definiert?

Österreichischer Qualitätswein wird durch das  EU Weinrecht und das Österreichische Weingesetz definiert.
Die  wichtigsten Kriterien sind:  
Rebsortenbeschränkung durch die Qualitätsweinrebsortenverordnung
Hektarhöchstertrag  
Unterschiedliche Mindestmostgewichtsanforderungen bei Qualitätswein und Prädikatswein.
Unterschiedliche Mindestalkoholgehalte bei Qualitätswein und Prädikatswein.
Höchstgrenzen für den Gesamtalkoholgehalt  bei Aufbesserung.
Mindestgehalt an titrierbarer Gesamtsäure
Obergrenzen für den Gehalt an freier und gesamter schwefeliger Säure.
Obergrenzen für den Gehalt an flüchtiger Säure.

 

5. Wie ist der Prüfnummerncode aufgebaut?

An  1. Stelle des Codes steht ein Buchstabe für die jeweilige Einreichstelle. (E=Eisenstadt, F= Krems; K=Klosterneuburg, P= Poysdorf, R=Retz, S= Silberberg und N = Netz (elektronische Prüfnummernanträge). Dann erfolgt eine maximal 5 stellige Einreichzahl. Die letzten beiden Zahlen kennzeichnen das Einreichjahr z.B.: E 10523/11.

 

6. Wie beantragt  man die  staatliche Prüfnummer?

Bei einer der Einreichstellen des BAWB muss der Antrag zur Erteilung der staatlichen Prüfnummer gestellt werden. Der Antrag ist entsprechend den Erläuterungen des  Beiblattes auszufüllen. Gleichzeitig  müssen  mind. 3 Flaschen (0,75l) vom zu prüfenden Wein beigebracht werden. (Bei anderen Flaschengrößen beträgt das Mindestvolumen insgesamt  2 l Wein). Jeder Antragsteller hat das Recht  auf die Versiegelung einer  4. Probenflasche, die er zur Aufbewahrung wieder mitnimmt.

 

7. Was ist eine Online-Einreichung?

Ein Onlineantrag kann nur dann gestellt werden wenn über das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft ein Zugang zur Wein-Online Datenbank des LFRZ (Landwirtschaftliches Rechenzentrum)  beantragt wird. Internetseite: Wein - ONLINE, bml.gv.at  In der Menüleiste findet sich der Menüpunkt FORMULARE.  Erst nach dem Ausfüllen dieses Formulars erhält man vom BML einen Zugangscode für die Wein-Online Datenbank zugeteilt.
Der Online -Prüfnummernantrag muss am PC ausgefüllt werden. Die Onlineprüfnummer wird computerunterstützt zugeteilt. Der Kennbuchstabe ist ein N. Innerhalb von 3 Wochen muss der bezughabende Wein in einer der Einreichstellen abgegeben werden damit der Antrag nicht automatisch storniert wird.

 

8. Wie lange muss man auf die Bescheidzustellung warten?

Innerhalb von 5 Wochen muss ein Bescheid ausgefertigt sein.

 

9. Gibt es die Möglichkeit gegen einen negativen Bescheid Beschwerde zu erheben?

Ab der Bescheidzustellung kann innerhalb von vier Wochen das Rechtsmittel der Beschwerde erhoben werden. Sie ist beim Bundesamt für Weinbau in Eisenstadt (juridisch administrativer Dienst) schriftlich einzubringen.

Hier finden Sie die richtigen Ansprechpartner für Ihr Anliegen. Für Auskünfte im Zusammenhang mit Prüfnummerbescheiden kontaktieren Sie bitte unsere Mitarbeiter Herrn ADir Johannes Piribauer, Frau Ilse Graf oder Herrn Erwin Samwald aus der Abteilung "Bescheidwesen". Für weiterreichende Fragen, insbesondere weinrechtlicher Art, steht Ihnen Herr Mag. Klaus Mracek gerne zur Verfügung. Für weitere Auskünfte stehen Ihnen unsere Labormitarbeiter zur Verfügung.

 

Position Name Telefon E-Mail
Bescheidauskunft
staatliche Prüfnummer

ADir. Johannes PIRIBAUER
Ilse GRAF
Erwin SAMWALD

T +43 (0)2682 65905
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Verfahrensrechtliche Fragen Mag. Klaus MRACEK  T +43 (0)2682 65905
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Eisenstadt:
Laborauskunft
staatliche Prüfnummer
Klaus GOLD
Angela KISS
T +43 (0)2682 65905-13 / 90
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Silberberg:
Laborauskunft
staatliche Prüfnummer
Ing.in Anita RABER T +43 (0)3452 86202
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Weinprüfstelle Krems Ing. Franz BUCHECKER T +43 (0)2732 74885
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Weinprüfstelle Poysdorf - T +43 (0)2552 3533
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Weinprüfstelle Retz Ing. Erich GEISCHLÄGER T +43 (0)2942 3490
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Wein-online, das Service-Angebot für WeinbäuerInnen

 Um sich den Weg zum zuständigen Gemeindeamt zu ersparen, gibt es ab der Bestandsmeldung 31. Juli 2003 für Weinbauern die Möglichkeit ihre Meldungen und sonstige Abfragen online durchzuführen.
Die Service-Anwendung "Wein-Online" dient zur Abgabe der

* Bestandsmeldung
* Erntemeldung
* Stammdatenerhebungsblatt
* Onlineabgabe des Antrages auf Erteilung einer staatlichen Prüfnummer

Weiters können folgende betriebsspezifische Daten abgerufen werden:

* Bestandsmeldung
* Erntemeldung
* Mostwägerbestätigung
* Bescheid staatlicher Prüfnummer
* Untersuchungsergebnisse staatlicher Prüfnummer
* Antragskopie staatlicher Prüfnummer
* Transportbescheinigung

"Wein-Online"

Erläuterungen zum Antrag auf Erteilung einer staatlichen Prüfnummer

Die „Staatliche Prüfnummer“ ist das amtliche Prüfzeichen für österreichischen Qualitätswein. Jeder Qualitätswein muss vor der Inverkehrbringung einer vorlaufenden analytischen und sensorischen Prüfung im Rahmen der Staatlichen Prüfnummer unterzogen werden. Die Prüfnummer besteht aus einem Buchstaben- und Zahlencode wobei der Buchstabe für die Einreichstelle steht. Es folgt die laufende Einreichzahl sowie das Einreichjahr. Die Staatliche Prüfnummer muss auf dem Flaschenetikett angebracht sein.

Dieses Verfahren ist am Bundesamt für Weinbau Eisenstadt mit seinen Außenstellen in Niederösterreich: Krems, PoysdorfRetz und der Steiermark: Silberberg konzentriert. Auch über das Internet kann eine Prüfnummer beantragt werden - Prüfnummer Online. Gemeinsam mit dem Prüfnummerantrag sind vier Flaschen Wein zu 0,75 l abzugeben, wobei 1 Flasche versiegelt wird und für den Einreicher bestimmt ist.

Die sensorisch kommissionelle Prüfung nimmt eine zentrale Stellung ein. Nach dem Prinzip der regionalen Verkostung, erfolgt die sensorische Beurteilung der Weine im direkten Umfeld der Erzeugung durch lokale amtlich geprüfte Koster. Die ergänzenden analytischen Tests erfolgen entweder zentral in Eisenstadt oder in der Außenstelle Silberberg wofür eine eigene Transportlogistik besteht. Pro Jahr sind fünf Untersuchungen bis zu einer Weinmenge von insgesamt 20.000 Liter kostenfrei, vorausgesetzt die Prüfnummer wird tatsächlich erteilt. Die Koordination der Prüfnummernverfahren und die Ausfertigung der positiven oder negativen Prüfnummernbescheide erfolgt durch das Bundesamt für Weinbau in Eisenstadt.

 

Erläuterungen zum Antrag auf Erteilung einer staatlichen Prüfnummer