Veröffentlichung der Bildmarke gemäß §19 Abs. 3 E-GovG
Das Bundesamt für Weinbau (kurz BAWB) verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente oben ersichtliche Bildmarke. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.
Das BAWB ist eine Dienststelle des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (kurz BML). Bei amtssignierten Dokumenten des BAWB wird die Amtssignatur des BML verwendet. Siehe Amtssignatur BML