Entsprechend der Obstweinverordnung, BGBl. II Nr. 18/2014, i.d.g.F. können Qualitätsobstweine zur staatlichen Prüfung im Bundesamt für Weinbau in Eisenstadt oder in den vier Außenstellen in Krems, Retz, Poysdorf und Silberberg eingereicht werden. Bei Übermittlung der Proben mittels Paketdienst legen Sie bitte den ausgefüllten Antrag dem Paket bei. Das Antragsformular können Sie hier herunterladen.
Nach der positiven sensorischen und analytischen Prüfung wird die staatliche Prüfnummer durch Bescheid erteilt. Als Qualitätszeichen darf die Nummer am Etikett angegeben werden.
 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

NameTelefonE-Mail
Claudia HUBER T +43 (0)2682 65905 63
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Mag. Klaus MRACEK T +43 (0)2682 65905 36
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ADir. Johannes PIRIBAUER T +43 (0)2682 65905 49
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